AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Fremdenführungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, die ich als staatlich geprüfte Fremdenführerin* gegenüber meinen Kunden erbringe. An Fremdenführungen für Einzelpersonen wie auch Gruppen biete ich insbesondere Führungen und Reiseleitungen an. Die Preisliste der angebotenen Fremdenführungen finden Sie unter www.YourTime.guide.

I.    Vertragsschluss

Eine Fremdenführung kann per Post, oder E-Mail, oder telefonisch bestellt werden. Nach Bestellung einer Führung erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail. Im Falle einer telefonischen Bestellung wird die Bestellung, sofern der Zeitraum zwischen Buchung und vereinbartem Termin der Fremdenführung eine schriftliche Buchungsbestätigung nicht zulässt, aufgrund der telefonischen Absprachen wirksam.

Mit Erhalt der Auftragsbestätigung  gilt der Vertrag über die Durchführung einer Fremdenführung zu den in der Auftragsbestätigung angeführten Einzelheiten, wie Thema der Fremdenführung, Termin und Dauer sowie Anzahl der Personen zu dem angegebenen Preis als zustande gekommen. Die Anzahl der teilnehmenden Personen ist grundsätzlich auf maximal 10 Personen beschränkt. Die Fremdenführung einer größeren Gruppe erfolgt nur nach Vereinbarung und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung.

Die in der Auftragsbestätigung angegebene Dauer der Fremdenführung beinhaltet keine Verpflegungspausen, wie z.B. Mittag- oder Abendessen, diese können von der Dauer der Fremdenführung abgezogen werden.

Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch im Falle des mündlichen Vertragsschlusses, als anerkannt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Eintrittsgelder, Konsumation und Transfer im Führungsentgelt nicht enthalten sind.

II.    Erwerb eines Gutscheines

Unabhängig von einer Direktbuchung gemäß Ziffer I. ist der Erwerb eines Gutscheines für eine Fremdenführung möglich.

Die Übersendung des Gutscheines an den Kunden gilt als schriftliche Auftragsbestätigung. Der Gutschein wird nach vollständiger Bezahlung an den Kunden oder einen Begünstigten per E-Mail oder Post versandt. Mit Erhalt des Gutscheines gilt die Buchung als fixiert und der Auftrag als zustande gekommen. Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.

Im Falle des Erwerbs eines Gutscheines sind das Thema der Fremdenführung, die Dauer, der Termin und der Treffpunkt zur Durchführung der Fremdenführung sowie die Anzahl der Personen durch den Gutscheininhaber mit der Fremdenführerin gesondert zu vereinbaren. Zum Zeitpunkt der Vereinbarung muss die Gutscheinnummer vom Kunden bekanntgegeben werden. Die entsprechenden Vereinbarungen werden schriftlich per E-Mail bestätigt. Bei Beginn der Fremdenführung ist der Originalgutschein der Fremdenführerin auszuhändigen. Im Falle einer telefonischen Terminvereinbarung gilt bei Nichterscheinen des Kunden der Gutschein als konsumiert.

III.    Änderungen des Auftrages

Änderungen der laut Auftragsbestätigung fixierten Führungsdaten – wie z.B. Treffpunkt, Dauer der Fremdenführung, Verkleinerung oder Vergrößerung der Gruppe, etc. – sind zeitgerecht bekannt zu geben. Die Teilnehmerzahl ist mit maximal 10 Personen begrenzt. Nach telefonischer Absprache ist auch die Führung einer größeren Gruppe möglich.

Die Gestaltung der Führung, Ausgangsort, Route und Inhalte obliegen zur Gänze der Fremdenführerin. Änderungswünsche des Kunden hinsichtlich des Führungsverlaufs können nur schriftlich bekanntgegeben werden

Eine Änderung des Auftrages gilt nur für den Fall als vereinbart, als die Änderung des Auftrages von der Fremdenführerin schriftlich per E-Mail bestätigt wird.

Die Fremdenführerin ist berechtigt, die angebotenen Touren an geänderte Rahmenbedingungen, wie z.B. die Gruppengröße, Witterungsbedingungen, Jahreszeiten und Öffnungszeiten der Besichtigungsorte, anzupassen.

Sollte die Führung vorzeitig aus Gründen, die in der Person des Kunden oder der Gruppe liegen, abgebrochen werden müssen, erfolgt keine Reduzierung des vereinbarten Führungsentgelts.

IV.    Verhinderung der Fremdenführerin

Im Falle einer Verhinderung der Fremdenführerin aus wichtigem Grund wird diese für einen fachlich gleichwertigen Ersatz sorgen. Der Kunde wird nach Möglichkeit hierüber informiert.

V.    Wartezeiten

Die Fremdenführerin wartet am vereinbarten Treffpunkt bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn. Bei vorhersehbarer Verspätung ist der Kunde verpflichtet, die Fremdenführerin unter ihrer Mobiltelefonnummer (siehe Auftragsbestätigung) zu verständigen. Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf eine Führung im vollen Zeitumfang.

VI.    Stornobedingungen

Sollte der Kunde gezwungen sein, eine gebuchte Führung stornieren zu müssen, werden pauschalierte Stornogebühren fällig wie folgt:

bis zum 14. Tag vor der Führung keine Stornogebühren, danach ist das volle Führungsentgelt fällig, Gutschein gilt als konsumiert;

im Falle des Nichterscheinens des Kunden oder bei einer Stornierung nach dem vereinbarten Startzeitpunkt der Führung Stornogebühren in Höhe von 100% des Buchungsbetrages; Gutschein gilt als konsumiert.

Der Kunde hat das Recht, bei Verhinderung ersatzweise auch eine andere Person bzw. Gruppe seine gebuchte Führung wahrnehmen zu lassen.

Die Fremdenführerin hat das Recht, eine gebuchte Führung bis 24 Stunden vor der Durchführung zu stornieren, wenn sie aufgrund unvorhergesehener Umstände die Fremdenführung nicht durchführen kann und es nicht möglich ist, einen Ersatzführer zu stellen, oder die Wetterbedingungen so extrem sind, dass die Durchführung der Fremdenführung gefährdet wäre. Der Buchungsbetrag wird in diesem Falle nicht erhoben. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet, ein Gutschein behält seine Gültigkeit. Sollte eine Führung aus unvorhersehbaren Gründen, z.B. durch höhere Gewalt, Unglück, Witterungsbedingungen, etc. während der Durchführung abgebrochen werden müssen, erhält der Kunde 50% der geleisteten Zahlung erstattet, oder muss nur 50% des Buchungsbetrages bezahlen. Für den Fall, dass die Fremdenführerin eine Führung aus Gründen, die nicht vorhersehbar sind und in ihrer Person liegen, abbrechen muss, werden 100% der geleisteten Zahlung rückerstattet. Im Falle eines Abbruchs einer Fremdenführung durch den Kunden hat dieser kein Recht auf Erstattung des Buchungsbetrages.

Stornierungen sind im Übrigen schriftlich (per Post oder E-Mail) zu erklären.

VII.    Rücktrittsrecht

Ein Rücktrittsrecht kommt nur insoweit in Betracht, als für die Fremdenführung Gutscheine ausgestellt worden sind. Der Kunde kann von dem durch Erwerb eines Gutscheines geschlossenen Vertrag binnen 14 Kalendertagen ab Erhalt des Gutscheines zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber der Fremdenführerin per Post oder E-Mail zu erfolgen. Das auf den Gutschein entrichtete Führungsentgelt wird binnen 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung auf das vom Kunden bekannt gegebene Konto zurückerstattet.

VIII.    Bezahlung

Das Führungsentgelt  ist entweder  durch  Sofortüberweisung oder  per  PayPal   innerhalb  von 7 Tagen nach Rechnungserhalt und für die Fremdenführerin spesenfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen aus einem EU-Mitgliedsstaat sind bei korrekter Angabe der IBAN spesenfrei. Überweisungen  aus  einem  Nicht-EU-Mitgliedsstaat  müssen für die Fremdenführerin spesenfrei gestellt werden. Die Bezahlung kann per Sofortüberweisung oder PayPal erfolgen, eine Barzahlung kann nur nach Absprache erfolgen.

Sollte der Termin für die Führung innerhalb der Zahlungsfrist von 7 Tagen liegen, hat der Kunde die Zahlung unverzüglich zu leisten, um den Zahlungseingang bei der Fremdenführerin rechtzeitig vor Führungsbeginn zu gewährleisten. Der Zahlungseingang hat spätestens am Tag vor der Führung zu erfolgen.

IX.    Allgemeines/Haftung

Für alle Fremdenführungen gilt, dass eine Teilnahme ausnahmslos auf eigene Gefahr erfolgt  und   für   Unfälle   keinerlei   Haftung    übernommen  werden  kann.  Die Fremdenführungen finden, ausgenommen Gefahrensituationen, bei jedem Wetter statt. Kunden mit Gehbehinderung, körperlichen Gebrechen, Rollstuhlfahrer und sonstigen besonderen Bedürfnissen sind gehalten, dies bereits bei Anfrage bzw. Buchung für eine Fremdenführung anzuzeigen. Es wird dem Kunden empfohlen, sich entsprechend der gebuchten Fremdenführung sowie abzusehender Witterungsbedingungen zu kleiden. Die Verwendung von Aufnahmegeräten (Ton- und Bild) ist untersagt, da die Fremdenführungen wettbewerbs- und urheberrechtlich geschützt sind.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.